MiFID II/MiFIR – Auswirkungen für institutionelle Anleger aus KVG-Sicht
Erweiterung des Anlegerschutzes auch für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
Autor: Michael Koop.
Am 03.01.2018 sind die MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) / MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation)-Regelungen in Kraft getreten. Damit ist eine der größten Gesetzesinitiativen der letzten Jahre für die Finanzbranche umgesetzt worden. Ziele der MiFID II/MiFIR-Vorgaben waren zum einen die Erhöhung des Anlegerschutzes und zum anderen die Stärkung der Finanzmarktinfrastruktur. Während die ursprünglichen MiFID-Regelungen aus dem Jahr 2007 vordergründig den privaten Anleger im Fokus hatten, wurde durch die MiFID II-Regelungen das Schutzniveau auch für professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien angehoben. Die meisten Kunden der Helaba Invest wurden als professionelle Anleger klassifiziert.
Betroffenheit der Helaba Invest im Rahmen der Verwaltung der Spezialfonds
Die gute Nachricht dieser Regulierung ist, dass Spezialfonds nicht direkt betroffen sind.
Die MiFID II/MiFIR-Regelungen gelten hauptsächlich für Wertpapierfirmen (u. a. Banken, Handelsplätze, etc.). Die Herausforderung im Projekt bestand darin, die umfangreichen Regelungen zu prüfen, die Relevanz abzuleiten und letztendlich operativ umzusetzen.
Die direkte Betroffenheit für die Helaba Invest ergab sich bei folgenden Dienstleistungen:
– dem Portfoliomanagement ggü. der auslagernden KVG (sog. Insourcing) und
– die Anlageberatung für institutionelle Anleger.
Die indirekte Betroffenheit für den Spezialfonds ergab sich im Wesentlichen durch die Umsetzung der MiFID II/MiFIR-Anforderungen bei unseren Geschäftspartnern. Wesentliche Themen dabei sind:
– die Umsetzung Handels- und Clearingpflicht,
– die Klärung des Umganges mit Brokerresearch und
– die Bereitstellung weiterer Informationen an Broker/Handelsplätze für die Erfüllung der Meldepflichten.
Die Helaba Invest hat bereits in 2015 begonnen, ein entsprechendes Projekt zur Umsetzung der MiFID II/MiFIR-Anforderungen aufzusetzen.
Detaillierte Analyse der möglichen indirekten Betroffenheit – Thema Research
Ein sehr spannendes Thema im Rahmen der MiFID II/MiFIR Regulierung war die Thematik der separaten Abrechnung der Researchkosten der Broker. Broker müssen seit dem 03.01.2018 die Researchkosten separat von Transaktionskosten ausweisen und gesondert abrechnen. Die Herausforderung für die Branche bestand darin, angemessene Preismodelle für das Research zu entwickeln. Die Asset Manager standen vor der Entscheidung, die Researchkosten künftig den Anlegern zu belasten oder diese selbst zu tragen.
Bemerkenswert ist hierbei die Entwicklung der Preiseindikationen für das angebotene Research. So lagen 2015 die ersten Preisvorstellungen der Broker zum Teil im hohen 6-stelligen Bereich. Zum 03.01.2018 können wir aus Helaba Invest Sicht festhalten, dass sich die Preise mittlerweile in einem realistischen Bereich eingependelt haben.
Eine wichtige Nachricht für die Spezialfondsanleger ist die Tatsache, dass die Helaba Invest bei MiFID II-relevanten Mandaten die Researchkosten selbst tragen wird. Bei extern gemanagten Mandaten haben wir die externen Asset Manager dahingehend sensibilisiert, die Researchkosten ebenfalls selbst zu tragen. Somit lässt sich festhalten, dass der Spezialfonds keine zusätzliche Kostenbelastung durch die Abrechnung von Research erfahren wird. Ob auch die Transaktionskosten der Broker künftig angepasst werden, bleibt abzuwarten.
Keine zusätzlichen Meldeverpflichtungen für die KVG
Der Spezialfonds hat aus MiFID II/MiFIR-Regelungen keine Meldeverpflichtungen. Die relevanten Meldepflichten für die Spezialfonds wurden im Rahmen der KAGB-Regulierung definiert und umgesetzt. Die Meldeverpflichtungen aus der MiFIR betreffen ausschließlich Wertpapierfirmen (u. a. Banken, Handelsplätze etc.).
MiFIR: Ergänzung der EMIR-Regulierung
Ein Kernstück der MiFID II/MiFIR-Regulierung ist weiterhin die Umsetzung der Handels- und Clearingpflicht für clearingpflichtige OTC-Derivate. Die Anforderungen daraus werden auch Spezialfonds betreffen. Nach ESMA-Vorgaben ist die Handel- und Clearingpflicht für die Spezialfonds der Helaba Invest zum 21.06.2019 umzusetzen. Die Helaba Invest wird daher die weitere Entwicklung beobachten und die erforderlichen Schritte für die Umsetzung veranlassen
MiFID II/MiFIR auch im Rahmen der Direktanlagen und Vermögensverwaltung
Sicherlich werden Sie als institutioneller Anleger im Rahmen Ihrer Direktanlagen bzw. der Anlageberatung mit anderen Wertpapierfirmen weitere Auswirkungen der MiFID II/MiFIR-Anforderungen der Wertpapierfirmen spüren. Nach unserer Einschätzung wird das im Wesentlichen eine umfangreichere Dokumentation (u.a. ex-Ante/ex-Post Kostenaufklärung) im Rahmen der Geschäftsabschlüsse sein.