Regulatorische Kapitalanlage

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Für regulierte institutionelle Anleger, die strenge Vorgaben und Richtlinien hinsichtlich ihrer Kapitalanlage einhalten müssen, bieten wir spezialisierte Lösungen an. Eine ausgewogene Risikoverteilung und hohe Anforderungen an die Liquidität spielen dabei eine entscheidende Rolle.


LCR-Anlagen

Die Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute werden in der Capital Requirements Regulation (CRR) geregelt. Die CRR enthält die im Basel-III-Rahmenwerk festgelegten Liquiditätskennzahlen, die für Kreditinstitute verbindlich sind. Eine wesentliche Kennzahl ist Liquidity Coverage Ratio (LCR). Diese Kennzahl stellt sicher, dass Kreditinstitute einen ausreichenden Liquiditätspuffer vorhalten, um ein kombiniertes Szenario aus institutsindividuellem und systemischem Stress über einen Zeitraum von 30 Tagen zu überleben.

Neben einem LCR-Pool-Spezialonds mit einer hohen LCR-Anrechnungsquote von  mindestens 85 Prozent bieten wir zahlreiche individuelle Lösungen im Bereich der LCR-konformen Kapitalanlage.

Wir stellen die Einhaltung der LCR-Konformität jederzeit sicher und bieten unseren Kunden darüber hinaus ein umfangreiches LCR-Reporting inklusive Zertifizierung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Anlagen nach dem Sozialgesetzbuch

Die Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger) sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage und Verwaltung ihrer Geldanlagen zu beachten. Vorrang hat dabei die Sicherheit der Geldanlagen.

Grundprinzipien der Anlagen nach SGB IV:

  • Potenzielle Verluste sollten vermieden werden.
  • Ein angemessener Ertrag wird angestrebt.
  • Eine ausreichende Liquidität soll gewährleistet sein.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Die Sozialversicherungsträger unterliegen bei ihren Kapitalanlagen den restriktiven Vorschriften des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB IV), die ihre Handlungsoptionen begrenzen.

Unsere regulatorischen Lösungen im Überblick:

HI-LCR-P1-Fonds

Der HI-LCR-P1-Fonds investiert in auf Euro lautende verzinsliche Wertpapiere hoher Bonität.

Hohe Diversifikation durch breite internationale Streuung in unterschiedliche Rentenklassen

Das Ziel des Fonds ist es, eine attraktive Rendite bei geringem Risiko zu erzielen. Dies wird erreicht durch eine breite Streuung in internationale Euro denominierte festverzinsliche Wertpapiere unterschiedlicher Rentenklassen (Staatsanleihen, SSA’s, Covered Bonds, Unternehmensanleihen). Eine Anrechnungsquote von mindestens 85% ist jederzeit gegeben. Durch seine Ausgestaltung kann der Fonds auch im Anlagebuch gehalten werden. Zur Risikosteuerung wird ein aktives Durationsmanagement über hochliquide Zinsfutures eingesetzt.

Individuelle LCR Kapitalanlagen

Sprechen Sie uns für individuelle Lösungen zur Erfüllung Ihrer LCR-Anforderung gerne an.

Individuelle SGB IV-konforme Kapitalanlagen

Sprechen Sie uns für individuelle Lösungen für Ihre SGB IV-konforme Kapitalanlage gerne an.

Individuelle Lösungen durch persönliche Beratung

Nicht zuletzt durch die persönliche Betreuung eines jeden Mandates durch einen erfahrenen Portfolio Manager stehen wir für passgenaue Lösungen, die sich auch im aktuellen Kapitalmarktumfeld durch ein ansprechendes Rendite-/ Risikoprofil auszeichnen.

Wissen entscheidet.

Helaba Invest Sustainable Multi Faktor

Mit Faktoren und ESG nachhaltig zum Erfolg – 5 Jahre HI-Sustainable Multi-Faktor Aktien Euroland-Fonds

Seit seiner Auflegung am 2. Dezember 2019 hat sich der inzwischen über 300 Millionen Euro große Publikumsfonds HI-Sustainable Multi-Faktor Aktien Euroland-Fonds zu einem festen Kerninvestment bei der Helaba Invest entwickelt. Der nachhaltige Multi-Faktor-Ansatz war eine konsequente Weiterentwicklung unserer bestehenden Single-Faktor-Aktienprodukte. Die Kombination aus einem ambitionierten Nachhaltigkeitsansatz und ausgewogenen Faktor-Exposures hat die Anlagestrategie zum Erfolg werden lassen. Bis heute konnte der Fonds viele Investoren überzeugen und hat sich zu einem festen Bestandteil in vielen Portfolios entwickelt.  Dazu hat auch der enge Tracking Error zum Referenzindex Euro Stoxx beigetragen, wodurch sich das Konzept ideal in ein benchmarkorientiertes Multi-Asset-Portfolio integrieren lässt.

Die beiden wichtigsten Erfolgsfaktoren möchten wir im Folgenden beleuchten.

2025 04 Steigende CO2 Preise

Steigende CO2-Preise: Wie beeinflusst das neue ETS2 die Inflation in Europa?

Seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert stoßen Unternehmen in großen Stil CO2 aus, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Diese Kosten nennt man „extern“, da sie nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung der Unternehmen auftauchen, sondern durch die Erderwärmung letztlich von der gesamten Gesellschaft getragen werden müssen. Will man den CO2-Ausstoß effizient minimieren, liegt es nahe, an den Stellschrauben anzusetzen, an denen das am kostengünstigsten geschehen kann. Hierzu kann man marktliche Mechanismen, wie das europäische Emissionshandelssystem (Emissions Trading System, kurz ETS) nutzen und CO2 bepreisen. Dadurch entstehen Unternehmen Kosten für das Ausstoßen von CO2 und damit auch Anreize, diese Kosten zu verringern.

Sondervermögen Infrastruktur Helaba Invest

Das Sondervermögen „Infrastruktur“ des Bundes – Zu wenig für die Herausforderungen

Deutschland hat einen massiven Investitionsstau: Neben einer unzulänglich ausgestatteten Bundeswehr und Zivilverteidigung sind bei der Infrastruktur marode Schulen, löchrige Straßen, zerbröckelnde Brücken oder ein überlastetes Schienennetz mit zum Teil aus der Kaiserzeit stammenden Stellwerken Symptome dieses Staus.

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat der Anpassung der Schuldenbremse und der Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ zugestimmt: Mit der Anpassung der Schuldenbremse hat der Bund die Möglichkeit bekommen, seine Verteidigungsaufgaben ohne Beschränkungen durch die Schuldenbremse zu tätigen. Gleichfalls fällt auch für die Bundesländer die Schuldenbremse, was ihnen erlaubt, Kredite mit bis zu 0,35% des BIP als Schulden aufzunehmen. Das ebenfalls verabschiedete Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro darf ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden und unterliegt ebenfalls nicht der Schuldenbremse.