Überprüfung für SFC auf der ZielgeradenNach Boxenstopp nun doch mehr Sicherheit
Autor: Martin Kinzel
In der Formel 1 ist der Boxenstopp rennentscheidend und benötigt optimal 1,8 Sekunden, ohne Tanken selbstverständlich, da seit 2010 das Tankverbot eingeführt wurde. Ganz so schnell ging es mit der Wartung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (kurz EMIR) leider nicht. Wir reden hier von vier Jahren.
2012 hat der europäische Gesetzgeber das Vehikel „EMIR“ auf die Straße gesetzt, um aus den Erfahrungen der Finanzmarktkrise 2007/2008 zu lernen. Systemische Risiken von Over-the-Counter Derivaten sollen reduziert sowie ein Dominoeffekt an den Kapitalmärkten durch Ausfall eines großen Marktteilnehmers verhindert werden.
Die eher als Gigaliner daherkommende EMIR wurde nun in allen drei Säulen – bilaterale Besicherung, Meldung an ein Transaktionsregister sowie Einführung einer zentralen Gegenpartei (Central Counter Party, CCP) – auf den Prüfstand gestellt (sog. EMIR-REFIT). In den weiteren Ausführungen betrachten wir ausschließlich die Clearingpflicht über eine zentrale Gegenpartei.
Die Pflicht, OTC-Derivate über einen CCP abzuwickeln, ist an den Finanzmarktteilnehmer und an „Clearingschwellen“ gebunden. Während des Werkstattaufenthalts wurde diskutiert, ob die Financial Counterparties (FC) – und hierunter zählen die Sondervermögen – keiner Clearingpflicht unterliegen sollten. Somit wäre man vom Grundsatz der Reduzierung der Abwicklungsrisiken abgewichen, da EMIR bislang den Eintritt für FCs in die Clearingpflicht per 21. Juni 2019 vorsieht.
Der vierjährige Boxenstopp ist nun beendet. Die Veröffentlichung der aktualisierten Verordnung erfolgte am 28. Mai 2019 im EU-Amtsblatt und trat am 17. Juni 2019 in Kraft.
Der Werkstattmeister hat sich dazu entschlossen, für die Sondervermögen eine neue Kategorie – die Small Financial Counterparties (SFC) – zu kreieren und auch für diese die Clearingpflicht zu verlangen. Somit ist die Abwicklungssicherheit für Fonds wieder hergestellt. Dies bedeutet, dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ab Inkrafttreten der Richtlinie für alle Fonds prüfen muss, ob diese über den Clearingschwellen liegen. Hierfür sind die vorzeichenlos aggregierten, durchschnittlichen Monatsendpositionen für die vorausgegangenen zwölf Monate (Mai 2019 – Juni 2018) in den jeweiligen Derivateklassen zu verwenden. Für Kredit- und Aktienderivate liegt die Schwelle jeweils bei 1 Mrd. Euro, für Zins-, Devisenderivate sowie Warenderivate jeweils bei 3 Mrd. Euro. Auch wenn lediglich ein Grenzwert überschritten wird, greift die Clearingpflicht und die KVG muss das betroffene Sondervermögen umgehend an die BaFin sowie die ESMA melden. Vier Monate nach der Anzeige müssen die Kredit- (CDS) und Zinsderivate (IRS) über einen CCP gecleart werden.
Die Helaba Invest hat sich in Bezug auf die Abwicklung von Kreditderivaten für die zentrale Gegenpartei LCH CDS.Clear (Paris) und bei Zinsderivaten für die EUREX (Frankfurt) entschieden. Die Anbindung erfolgt mit Hilfe der Clearing Broker BNP Paribas S.A., Paris, und Societé Générale S.A., Paris.
Das Projektteam hat in den letzten zwei Jahren schon ausführliche Tests mit unterschiedlichen Verwahrstellen und Asset Managern durchgeführt und wir befinden uns mit der Überprüfung auf der Zielgeraden. Sollte einer Ihrer Fonds die Clearingschwellen überschreiten, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.