Wir weisen unsere Geschäftspartner darauf hin, dass die Telefongespräche mit Mitarbeitenden der Fachbereiche Advisory Desk sowie Trading Desk gem. den Bestimmungen der KaMaRisk auf Tonträger aufgezeichnet werden. (Stand 25.08.2017)
Corporate Governance
Aufzeichnung von Telefongesprächen
Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest
Die Anforderung an die bestmögliche Ausführung von Entscheidungen über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Vermögensgegenständen ergibt sich u.a. aus § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV). Die detaillierten Grundsätze enthält das Dokument “Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest”.
Bericht über Ausführungsqualität gemäß MiFID II und TOP 5-Report
Bewertungsrichtlinie (Pricing Policy)
Bundesbank-Identnummer der institutionellen Publikumsfonds
BVI-Wohlverhaltensregeln
Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, halten diese Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln sind hier (Weiterleitung zur Seite des BVI) abrufbar.
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy)
Hinweise zum Schutz der Anleger vor unnötigen und rücknahmebedingten Transaktionskosten
Die Helaba Invest ist dem Anleger gegenüber zur Transparenz verpflichtet und hat die BVI-Wohlverhaltensregeln umgesetzt. Die Helaba Invest hat gemäß der Wohlverhaltensregeln Nr. I folgende Maßnahmen ergriffen, um die Anleger vor unnötigen Transaktionskosten infolge überhöhter Umschlagshäufigkeit und vor Nachteilen durch rücknahmebedingte Transaktionskosten zu schützen:
- Anlageentscheidungen beruhen im Wesentlichen auf den Signalen von Modellen des quantitativen Asset Managements. Sie werden zwar vom Fondsmanager initiiert, allerdings kann dieser keine Brokervorgabe an das Trading Desk machen, welches die Anlageentscheidungen des Fondsmanagers am Markt umsetzt.
- Die Auswahl des Brokers erfolgt durch das Trading Desk aufgrund der internen Regeln streng nach Best-Execution-Grundsätzen.
- Mitarbeiter der Helaba Invest profitieren in keiner Weise direkt oder indirekt durch erhöhte Transaktionskosten in den Sondervermögen.
- Für jeden OGAW-Publikumsfonds wird ein Schwellenwert unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, der vorgehaltenen Liquidität und des Volumens von Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen für die zulässige Transaktionshäufigkeit definiert. Bei Erreichen des Schwellenwertes werden die Ursachen geklärt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen.
- Für jedes Sondervermögen wird die Portfolio-Turnover-Rate (PTR) berechnet und im eReporting ausgewiesen. Für OGAW-Publikumsfonds wird die PTR zusätzlich unter untenstehendem Link ausgewiesen.
- Die PTR wird seit dem Geschäftsjahresende 2010/2011 für die Fonds der Helaba Invest nach Anlage 2 (zu § 25 Absatz 1 Nummer 14) der InvPrüfbV berechnet.
Bei Sondervermögen, bei denen das Portfoliomanagement gemäß §36 KAGB an einen Dritten ausgelagert ist, werden ebenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz der Anleger zur Vermeidung unnötiger Transaktionskosten infolge überhöhter Umschlagshäufigkeit und vor Nachteilen durch rücknahmebedingte Transaktionskosten umgesetzt.
Hinweise zum Beschwerdeverfahren
Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Hinweise und Anregungen begreifen wir als Chance, Produkte und Prozesse weiter zu verbessern. Ihre Beschwerde gibt uns die Möglichkeit, direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten und für Sie zufriedenstellende Lösungen zu finden. Das Dokument “Hinweise zum Beschwerdemanagement für die Privatanleger von Fonds der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH” enthält detaillierte Informationen zum Beschwerdeverfahren.
Informationen zu bail-in-fähigen Finanzinstrumenten
Nach der europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive) können Anleger, die bail-in-fähige Forderungen oder Schuldtitel erworben haben, bei einer Sanierung oder Abwicklung des rückzahlungsverpflichteten Instituts zur Haftung herangezogen werden. Dies geschieht, indem der Wert der Forderung oder des Schuldtitels herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt wird („Bail-In“). Sofern ein Investmentvermögen in ein von einem Bail-In betroffenen oder auch bereits nur möglicherweise zukünftig betroffenen Institut investiert ist, kann sich dies nachteilig auf den Wert der Investition und somit auf Wert des Sondervermögens bzw. Anteilwert auswirken. Die Reihenfolge einer möglichen Haftung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Internetseite dargestellt (Haftungskaskade). Sie ist unter folgender Internet-Adresse abrufbar:
Informationen zum Einsatz von Finanzinstrumenten
Leitlinien für das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen und zur Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten in Aktiengesellschaften (Mitwirkungspolitik)
Als Kapitalanlagegesellschaft vertreten wir die Interessen und Stimmrechte unserer Anleger gegenüber Aktiengesellschaften. Bei der Stimmrechtsausübung handeln wir ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Nähere Informationen zu unserer Stimmrechtsausübung erhalten Sie im untenstehenden Dokument “Mitwirkungspolitik”.
Nachhaltigkeit bei der Helaba Invest
Als Helaba Invest sind wir der Überzeugung, dass nur ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Geschäftsmodell Zukunftsfähigkeit sicherstellt.
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen, wie die Helaba Invest das Thema Nachhaltigkeit umsetzt.
ESG-Investmentpolicy
Mit unserer nachhaltigen Investmentphilosophie möchten wir zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beitragen und den Dialog fördern. Wir sind der Auffassung, auf diese Weise eine doppelte Rendite erwirtschaften zu können. Neben einem finanziellen Mehrwert für unsere Kunden schaffen wir einen gesellschaftlichen Mehrwert.
Als großer institutioneller Investor haben wir eine Vorbildfunktion. Diese möchten wir nutzen, um auch Andere von der Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens zu überzeugen.
DNK Bericht der Helaba Invest
Die Helaba Invest veröffentlicht jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Hierin sind u. a. die Nachhaltigkeitsziele, die Nachhaltigkeitsstrategie sowie einzelne Handlungsfelder ausführlich beschrieben.
Zu finden ist der aktuelle Bericht für das Jahr 2021 hier (Sie werden auf die Seite des DNK weitergeleitet). DNK-Erklärungen der Vorjahre finden Sie in der Datenbank des DNKs.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung über Strategien mit nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Vergütungsgrundsätze der Helaba Invest
Unser Blick auf die Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
Uns ist wichtig, dass durch unsere Geschäftsaktivität keine Menschenrechte verletzt werden und wir unseren Einfluss nutzen, um zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beizutragen.
Falls Sie denken, dass unsere Vorbeugungs- und Prüfmaßnahmen an einer Stelle nicht ausreichend sind, haben Sie über folgende Internetseite der Helaba die Möglichkeit uns Ihre Hinweise zukommen zu lassen: https://www.helaba.com/de/nachhaltigkeit/unser-ganzheitlicher-blick-auf-die-lieferkette.php