Genauer heißt es zum Sondervermögen Anfang März in dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD:
„Dieses Sondervermögen soll für Investitionen in die Infrastruktur dienen. Dies umfasst insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung.“1Quelle: SPD, Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD, 8. März 2025
Wofür das Geld aus dem Sondervermögen konkret eingesetzt wird, kann zukünftig der Bundestag per Gesetz entscheiden. Der Zeithorizont beträgt 12 Jahre. Für die kommenden vier Jahre müssen die Weichen noch gestellt werden, aber die neue Bundesregierung plant die Einführung eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, das die entsprechenden Schritte regeln soll.
Wofür das Sondervermögen „Infrastruktur“ verwendet werden soll
Das neue Sondervermögen verteilt sich auf drei Ausgabenbereiche: Zum einen sind 300 Milliarden Euro für allgemeine Investitionen des Bundes vorgesehen2Einschränkend muss erwähnt werden, dass die Gelder für Investitionen des Bundes nur bei Erreichung einer angemessenen Investitionsquote im Bundeshaushalt zusätzlich freigegeben werden. Dazu heißt es beim Deutschen Bundestag: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“. In der Begründung des Änderungsantrags heißt es, dies sei „dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt“., zum anderen jeweils 100 Milliarden Euro für die Länder (Bundesländer und Kommunen) sowie den bereits aufgelegten Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die neue Regierung hat sich ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, dem KTF jährlich 10 Milliarden Euro zukommen zu lassen3„Verantwortung für Deutschland“, Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 10. März 2025.
Über den KTF werden insbesondere die für die Klimaneutralität erforderliche energetische Gebäudesanierung und die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen, die Dekarbonisierung der Industrie, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gefördert. Damit ist die Finanzierung des KTF wieder gesichert, nachdem Ende 2023 das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von für die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesehenen Geldern in Höhe von etwa 60 Milliarden Euro für verfassungswidrig erklärt hatte.
Das Sondervermögen „Infrastruktur“ greift zu kurz
Man kann zu Recht kritisieren, dass der KTF mit 100 Milliarden Euro über 12 Jahre unterfinanziert ist und dass die erhebliche Planungs- und Genehmigungsbürokratie, der Mangel an Fachpersonal in den Behörden der Länder und Kommunen sowie die absehbar fehlenden Kapazitäten am Bau einer effektiven und zeitnahen Nutzung der Mittel im Weg stehen. Was ebenfalls noch fehlt, und das betrifft nicht nur den KTF, sind verlässliche Aussagen und ein sicheres Rahmenwerk, wie privates Kapital eingebunden werden soll und kann. Hier gilt es, durch die neue Regierung zügig Klarheit zu schaffen.
Auch bei den anderen Elementen des Sondervermögens stellt sich die Frage, ob diese ausreichend finanziert sind. Wir sehen einen erheblichen Investitionsbedarf in nahezu allen Infrastrukturbereichen wie Netze (Strom, H2, Fernwärme), Verkehrsinfrastruktur, soziale Infrastruktur und Digitalisierung mit prognostizierten Investitionsvolumina, die deutlich über den Umfang des Sondervermögens hinausgehen: In einer Analyse von Anfang 2024 schätzt der IW Köln, dass für die kommenden Jahre neben den bereits geplanten Mitteln im Bundeshaushalt zusätzlich rund 600 Mrd. Euro für die Verkehrsinfrastruktur, die Bildung, den Wohnungsbau und den Klimaschutz bzw. Klimaanpassung benötigt werden4 https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/policy_papers/PDF/2024/IW-Policy-Paper_2024-Investitionsbedarfe.pdf . Ob dieser Betrag ausreicht, darf bezweifelt werden, wie zwei Beispiele nahelegen: Die Deutsche Bahn beansprucht nach aktuellen Zahlen bis 2034 rund ein Drittel des Sondervermögens, da sie für die Erneuerung und Erweiterung des Schienennetzes mit Ausgaben in Höhe von 260 Mrd. Euro rechnet, von denen etwa 150 Mrd. Euro aus dem neuen Sondervermögen kommen sollen5https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/deutsche-bahn-milliarden-finanzierung-investitionen-sondervermoegen-100.html. Auch erfordert die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft bis 2045 einen massiven Aus- und Umbau der Stromnetzinfrastruktur, um unter anderem die Elektrifizierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden zu bewältigen. Die Gesamtkosten taxieren Ökonomen in den kommenden 20 Jahren auf rund 650 Milliarden Euro6Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Studie Ausbau der Stromnetze: Investitionsbedarf, Ausbau der Stromnetze: Investitionsbedarfe – Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, Dezember 2024.
Ohne zusätzliches privates Kapital wird es nicht gehen
Das beschlossene Sondervermögen zeigt, dass die künftige Regierung dem Verfall der deutschen Infrastruktur Einhalt gebieten will. Wir sehen aber auch, dass das Sondervermögen nur eine Art „Anschubfinanzierung“ sein kann und Investitionen von privatem Kapital erforderlich sein werden. Neben zusätzlichem und den Steuerzahler entlastendem Kapital können private Kapitalgeber Fachwissen und -personal einbringen. Mit dem Ziel, zügig eine sichere und langfristige Rendite zu erzielen, können private Kapitalgeber für eine Beschleunigung und eine höhere Effizienz bei Projekten sorgen.
Die Einbindung privater Kapitalgeber ist nichts Neues in Deutschland. Investitionen in Infrastrukturanlagen sind insbesondere bei institutionellen Investoren inzwischen als feste Anlageklasse etabliert. Nach einer Befragung des Bundesverbandes Alternative Investments aus dem Jahr 2024 beabsichtigt die Mehrheit der befragten institutionellen Investoren, ihr Engagement in der Assetklasse Infrastruktur in den kommenden Jahren noch weiter auszubauen7Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Investor Survey 2024, BAI_Investor_Survey_2024.pdf, Oktober 2024. Das Potenzial aus diesen Partnerschaften ist bei Weitem nicht ausgeschöpft, was besonders deutlich wird, wenn wir einen Blick zu unserem Nachbarn Frankreich werfen: Hier wurden beispielsweise in den letzten fünf Jahren von privaten Kapitalgebern rund 13,9 Milliarden Euro in Straßen, Brücken und Schienen investiert. Im wirtschaftlich um rund 20% größeren Deutschland waren es im selben Zeitraum nur knapp 10 Milliarden Euro8Infralogic, 2019-24. Stand der Abfrage April 2025. Während der französische Staat, auch durch die Einbindung privater Kapitalgeber, nur rund 46 Euro pro Jahr und Bürger in das Schienennetz investiert, sind es in Deutschland 114 Euro9Allianz Pro Bahn, 2023.
Die neue Regierung sieht die Notwendigkeit, den Kapitalmarkt über eine Anpassung des Kapitalmarktrechtes einzubinden und einen besseren und sicheren Rahmen für Investitionen von Fonds in Infrastruktur zu schaffen. Hier fehlen allerdings im Koalitionsvertrag belastbare Details.
Mit Geld allein wird der Standort Deutschland nicht zukunftsfähig
Das neu aufgelegte Sondervermögen allein wird durch den Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur den Standort Deutschland nur bedingt wettbewerbsfähiger machen. Durch gezielte Maßnahmen, insbesondere einem signifikanten Bürokratieabbau, der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie steuerliche und regulatorische Anreize, kann der Raum für private Investitionen deutlich erweitert werden und so Kapital zum Erhalt und Ausbau unserer Energie-, Verkehrs-, Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur freigesetzt werden.
Deutschlands Infrastruktur wieder zukunftsfähig zu machen, ist ein dickes Brett. Aber wir sollten den Schwung durch das Sondervermögen nutzen und uns an die Arbeit machen. Die Vorarbeiten sind durch die Schaffung des Sondervermögens und durch die Vorschläge zum Bürokratieabbau der Initiative für einen handlungsfähigen Staat10Siehe Initiative für einen handlungsfähigen Staat, Zwischenbericht vom März 2025 (https://www.ghst.de/initiative-fuer-einen-handlungsfaehigen-staat), die auch Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gefunden haben, gemacht. Jetzt geht es um den Mut, den Bohrer in die Hand zu nehmen und das Brett endlich zu bohren.
Dies ist eine Marketing-Anzeige und bildet keine Offerte zum Kauf von Anteilen. Auf der Grundlage dieser Anzeige darf kein Kaufauftrag entgegengenommen werden.
Dieses Dokument wurde von der Helaba Invest mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es dient ausschließlich zu Informationszwecken für professionelle Anleger gem. § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB bzw. professionelle Kunden gem. § 67 Abs. 2 WpHG und ist nicht auf die speziellen Anlageziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger dieses Dokuments auf der Grundlage der darin enthaltenen Informationen oder Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine individuellen Umstände passend ist und sollte folglich seine Anlageentscheidung unter Hinzuziehung eines unabhängigen fachlichen Beistandes treffen.
Das vorliegende Dokument ist ohne die dazugehörigen mündlichen Erläuterungen nur von eingeschränkter Aussagekraft. Alle in dem vorliegenden Dokument aufgeführten Informationen stammen aus Quellen, die von der Helaba Invest für zuverlässig befunden wurden. Dennoch übernimmt die Helaba Invest keinerlei Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die direkt oder indirekt mit den vorliegenden Informationen zusammenhängen.
Berechnungen, die auf historischen Daten beruhen, stellen keine verbindliche Zusage oder Gewährleistung für die Zukunft dar. Daher bieten vergangene Wertentwicklungen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Die Berechnungsmethodik zur Wertentwicklung entspricht der BVI-Methode (netto).
Die Aussagen über zukünftige Erwartungen und andere in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf der gegenwärtigen Sichtweise und den gegenwärtigen Annahmen des Portfoliomanagements zu dem jeweils aktuellen Datum. Die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse sind abhängig von zukünftigen Marktänderungen und können erheblich von den in den abgegebenen Prognosen und Aussagen ausgedrückten abweichen.
Diese Publikation enthält lizenzpflichtige Indizes oder Indexdaten. In diesem Zusammenhang gilt Folgendes: (i) Weder die Helaba Invest noch der jeweilige Lizenzgeber und/oder Indexanbieter oder eines mit diesen verbundenen Unternehmen oder sonstige Dritte übernehmen eine Garantie und/oder eine Gewährleistung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Indizes bzw. der den Indizes zugrundeliegenden Daten, (ii) die Indizes und die den Indizes zugrundeliegenden Daten sind lizenzrechtlich geschützt, die Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Lizenzgebers bzw. Indexanbieters und (iii) weder der Lizenzgeber noch der Indexanbieter noch ein mit diesen verbundenes Unternehmen oder sonstige Dritte übernehmen eine Verantwortung für Produkte bzw. sonstige Leistungen der Helaba Invest.
Die von der Helaba Invest angebotenen Investmentkonzepte unterliegen der fortwährenden Überprüfung. Die Helaba Invest behält sich daher die unangekündigte Änderung der hier dargestellten Konzepte, Vorgehensweisen bzw. Mechanismen oder ein nur temporäres Abweichen hiervon, bspw. aufgrund nicht prognostizierbarer exogener Umstände, vor.
Das dargestellte Produkt hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen zur Folge. Zur Vermeidung von Steuernachteilen empfehlen wir daher dringend, einen Experten wie beispielsweise einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rechtzeitig zu Rate zu ziehen. Für evtl. eintretende steuerliche Nachteile beim Kauf dieses Produktes oder Umsetzung einer in dieser Unterlage enthaltenen Information für Ihren Fonds können wir keine Haftung für allfällige Schäden übernehmen, die direkt oder indirekt mit dem dargestellten Produkt zusammenhängen.