Deutschland hat einen massiven Investitionsstau: Neben einer unzulänglich ausgestatteten Bundeswehr und Zivilverteidigung sind bei der Infrastruktur marode Schulen, löchrige Straßen, zerbröckelnde Brücken oder ein überlastetes Schienennetz mit zum Teil aus der Kaiserzeit stammenden Stellwerken Symptome dieses Staus.
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat der Anpassung der Schuldenbremse und der Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ zugestimmt: Mit der Anpassung der Schuldenbremse hat der Bund die Möglichkeit bekommen, seine Verteidigungsaufgaben ohne Beschränkungen durch die Schuldenbremse zu tätigen. Gleichfalls fällt auch für die Bundesländer die Schuldenbremse, was ihnen erlaubt, Kredite mit bis zu 0,35% des BIP als Schulden aufzunehmen. Das ebenfalls verabschiedete Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro darf ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden und unterliegt ebenfalls nicht der Schuldenbremse.