

Investments in die Immobilienmärkte Asiens können eine gute Möglichkeit darstellen, von den dortigen Wachstumschancen zu profitieren und gleichzeitig Diversifikation von Real-Estate-Portfolios beizutragen. Der Beitrag von Axel Drwenski analysiert die Vielfalt der Anlageregion und stellt Chancen und Risiken einiger Core-Märkte in Asien dar sowie deren historische Performance in internationalen Portfolios.
Den vollständigen Artikel, der in der Ausgabe 2/2024 im Absolut Report veröffentlicht wurde, können Sie hier anfordern.

Die Helaba Invest hat im laufenden Jahr erfolgreich Alternative Fonds und Co-Investments in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro für institutionelle Kunden gezeichnet. Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf der Assetklasse Immobilien (Real Estate) mit insgesamt 400 Millionen Euro. Weitere 400 Millionen Euro entfielen auf die Segmente Infrastruktur und Private Equity.
Das aktuelle Börsenjahr steuert seinem Finale entgegen. In Summe lässt sich festhalten, dass unser diesjähriges Basisszenario „Durchs Dickicht“ bisher für die meisten Anlegerinnen und Anleger weitaus mehr Licht- als Schattenspiele aufbot: Die Zinskurven normalisierten sich weiter, die Risikoprämien an den Creditmärkten sanken und die Aktienanlagen haussierten. Lediglich der schwache US-Dollar und die anhaltende Konsolidierung an den internationalen Immobilienmärkten trübten ein wenig die Performancefreude.
Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) trat im März 2021 mit der Absicht in Kraft harmonisierte Transparenzanforderungen zu schaffen, die festlegen, wie Finanzmarkteilnehmer Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmens- und Produktebene offenlegen müssen. Nach knapp fünf Jahren Anwendung der SFDR 1.0 ist neben erheblichen operativen Umsetzungsproblemen und gestiegener Komplexität deutlich geworden, dass insbesondere die Transparenzvorschriften für Finanzprodukte in Artikel 6, 8 und 9 SFDR irrtümlich als Produktkategorien bzw. Qualitäts-Label für Nachhaltigkeit genutzt und als solche vermarktet wurden. Um Greenwashing zu vermeiden und die Wirksamkeit der Vorschrift zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Einklang mit den strategischen Zielen der EU zu stärken, hat die EU für das vierte Quartal 2025 eine Überarbeitung der SFDR vorgesehen und zuletzt einen entsprechenden Vorschlag für eine SFDR 2.0 veröffentlicht.