ESG und Rüstungsindustrie Helaba Invest
04.07.2025

Können Rüstungsunternehmen Teil nachhaltiger Geldanlagen sein? Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Nachhaltigkeit      

Die Diskussion um die Rolle von Rüstungsgütern in nachhaltigen Finanzprodukten hat in den vergangenen Jahren sowohl in der gesellschaftlichen als auch in der fachlichen Auseinandersetzung spürbar an Dynamik gewonnen. Parallel dazu haben sich politische Ziele verschoben. Höhere Verteidigungsausgaben im Rahmen der NATO und die Weiterentwicklung der EU-Sicherheitsstrategie führen dazu, dass sicherheitspolitische Aspekte auch in der Debatte um nachhaltige Geldanlagen zunehmend berücksichtigt werden. Als Anbieter von Finanzmarktprodukten bewegt man sich in einem Spannungsfeld zwischen politischen Zielsetzungen, regulatorischen Anforderungen, Anlegervorgaben und nicht zuletzt von ethischen Wertvorstellungen.

Diese Debatte lässt sich jedoch nicht auf einfache Schlagworte reduzieren. Vielmehr erfordert sie eine sorgfältige, differenzierte Einordnung. Denn Nachhaltigkeit ist nicht abschließend definiert, sondern ist ein dynamisches Konzept geprägt durch einen stetigen Diskurs in Gesellschaft und Politik.

ESG und Rüstungsindustrie Helaba Invest

Kritische Bewertung der Rüstungsindustrie im Nachhaltigkeitskontext

Helaba Invest hat bereits früh Verantwortung als Investor übernommen und im Jahr 2021 eine grundlegende ESG-Investment-Policy verabschiedet. Darin haben wir uns klar zu einem Ausschluss kontroverser Waffen bekannt. Für uns bedeutet das konkret, Investitionen in Unternehmen auszuschließen, die an der Herstellung oder dem Vertrieb von Streubomben, Landminen, biologischen und chemischen Waffen sowie Nuklearwaffen beteiligt sind.

Unsere ESG-Investment-Policy wurde im Zuge unseres konzernweiten Verständnisses von nachhaltiger Investition weiterentwickelt. Mit der Veröffentlichung des Sustainable Investment Frameworks (SIF) haben wir einen einheitlichen Rahmen geschaffen, der zwischen Fonds ohne Nachhaltigkeitsstrategie (gemäß Artikel 6 Offenlegungsverordnung) und solchen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (gemäß Artikel 8 Offenlegungsverordnung) unterscheidet und verbindliche nachhaltigkeitsbezogene Kriterien für den Investmentprozess festlegt. Entsprechend dieses Rahmenwerks steht für uns fest, dass Rüstungsgüter nicht mit einer nachhaltigen Anlagestrategie vereinbar sind, da sie aus unserer Sicht keinen Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele leisten. Gleichzeitig erkennen wir die regulatorische und sicherherheitspolitische Realität an, dass auf europäischer Ebene der Verteidigungssektor neutral behandelt wird und die EU-Offenlegungsverordnung lediglich sogenannte „umstrittene Waffen“ ausdrücklich ausschließt.

Im konkreten Investitionsprozess gehen wir folgendermaßen vor:

  • Unternehmen mit einem Umsatzanteil von über 10 Prozent im Rüstungsbereich werden von Helaba Invest grundsätzlich nicht als nachhaltig eingestuft.
  • In Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen gemäß Artikel 8 Offenlegungsverordnung können derartige Unternehmen ausschließlich dann berücksichtigt werden, wenn sie explizit nicht dem als nachhaltig klassifizierten Vermögensanteil zugeordnet werden.

Dabei ist Transparenz für uns von zentraler Bedeutung. Wir wollen, dass Investoren jederzeit verstehen können, welche Elemente eines Fonds als nachhaltig eingestuft werden und welche nicht. Dieser Ansatz verfolgt zwei Ziele: erstens die größtmögliche Klarheit und Verlässlichkeit für unsere Anleger zu gewährleisten und zweitens gesellschaftliche Erwartungen verantwortungsbewusst zu berücksichtigen. Dies erfolgt im Einklang mit den geltenden regulatorischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten an den Kapitalmärkten.

Herausforderungen in der operativen Umsetzung

Die grundsätzliche Frage, ob Rüstungsunternehmen Teil nachhaltiger Finanzprodukte sein können, ist in der Praxis mit einer Reihe komplexer Herausforderungen verbunden. Ein zentrales Thema ist die Definition dessen, was überhaupt als „Rüstung“ gilt. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, da es zahlreiche Übergangsbereiche gibt. Die Helaba Invest orientiert sich hierbei an branchenüblichen Klassifizierungen und den Systematiken etablierter ESG-Datenanbieter. Klar ist, Hersteller expliziter Waffensysteme etwa von Schusswaffen, Munition oder Militärfahrzeugen gelten als Rüstungsunternehmen. Schwieriger wird es bei sogenannten Dual-Use-Unternehmen, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbare Produkte herstellen, etwa in den Bereichen Elektronik, Maschinenbau oder Raumfahrt. Da Kapitalmarktinvestoren in der Regel nicht in einzelne Geschäftsbereiche, sondern in das Gesamtunternehmen investieren, ist eine saubere Trennung oft nicht möglich. In solchen Fällen führt der relevante Umsatzanteil zu einer wesentlichen Bewertungsgrundlage.

Eine weitere Herausforderung liegt in der Einordnung unterschiedlicher Waffenarten. Als völkerrechtlich geächtet gelten beispielsweise Streubomben, Anti-Personen-Minen sowie chemische und biologische Waffen. Unternehmen, die an deren Herstellung oder Vertrieb beteiligt sind, werden umfassend ausgeschlossen. Daneben existieren Begriffe wie „kontroverse Waffen“, die sich auf Waffentypen beziehen, welche zwar nicht völkerrechtlich verboten, aber ethisch umstritten sind wie etwa Atomwaffen oder autonome Waffensysteme. Die Abgrenzung zwischen geächtet, umstritten und kontrovers ist dabei keineswegs einheitlich geregelt und sorgt regelmäßig für Unsicherheiten bei der Bewertung.

Hinzu kommen weitere Hürden. Die Datenlage zur militärischen Tätigkeit vieler Unternehmen ist unvollständig oder nicht öffentlich verifizierbar. ESG-Datenanbieter, Fondsanbieter und regulatorische Institutionen nutzen unterschiedliche Kriterien und Schwellenwerte, was die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsbewertungen erschwert. Darüber hinaus sind manche Technologien etwa Überwachungssysteme oder Cyberkapazitäten sicherheitsrelevant aber regulatorisch nicht eindeutig abgedeckt. Auch das Risiko öffentlicher Kritik bleibt bestehen. Selbst formal regelkonforme Investitionen in Rüstungsunternehmen können negativ wahrgenommen werden. Zudem erschwert die Bindung vieler Portfolios an Marktindizes eine vollständige Vermeidung solcher Titel insbesondere in passiven Strategien.

Diese Vielzahl an definitorischen, regulatorischen und gesellschaftlichen Aspekten macht deutlich, wie vielschichtig das Thema ist und wie herausfordernd eine konsistente ESG-Bewertung im Bereich Rüstung sein kann.

Wandel des Verständnisses von Nachhaltigkeit

Die Frage, ob und wie Rüstungsunternehmen in nachhaltigen Finanzprodukten enthalten sein dürfen, wurde in den letzten Jahren vor allem durch den Ukraine-Krieg und die daraus resultierende sicherheitspolitischen Veränderungen geprägt. Im Fokus der Debatte stand auch das ESG-Zielmarktkonzept. Dieses gemeinsame Branchenverständnis entwickelt vom Fondsverband BVI sowie Banken und Wertpapierverbänden im Rahmen der Umsetzung legte bis vor Kurzem fest, dass Fonds, die als nachhaltig vertrieben werden, keine Unternehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatzanteil im Rüstungssektor enthalten dürfen. Das ESG-Zielmarktkonzept wurde jedoch nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs und den daraus resultierenden sicherheitspolitischen Bedrohungslage kritisch hinterfragt. Ende 2024 beschlossen die Verbände eine Überarbeitung des ESG-Zielmarktkonzeptes, insbesondere die Streichung des Rüstungsausschlusses, um der aktuellen Debatte sowie der zunehmenden Dynamik auf nationaler und europäischer Ebene angemessen Rechnung zu tragen.

Im Mai 2024 veröffentlichte die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA Leitlinien für Fondsnamen, die Nachhaltigkeitsbezeichnungen verwenden. Diese EU-weiten Mindeststandards schreiben vor, dass in nachhaltig benannten Fonds lediglich völkerrechtlich geächtete Waffen ausgeschlossen sein müssen. Kurz darauf stellte auch die EU-Kommission unmissverständlich klar, dass Investitionen in Rüstungsunternehmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen. Diese Klarstellung, die Teil eines Maßnahmenpakets unter dem Titel „Defence Readiness Omnibus“ ist, unterstreicht die weitgehend sektorielle Neutralität der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Entscheidend seien stets eine transparente Prüfung und die Darstellung der Nachhaltigkeitswirkungen. Ein genereller Ausschluss ganzer Branchen, auch des Rüstungssektors, ist dabei nicht vorgesehen. Zudem betonte die Kommission, dass Verteidigungsausgaben zur Friedenssicherung in bestimmten Fällen als Beitrag zu sozialen Nachhaltigkeitszielen gewertet werden können sofern strenge Do-No-Significant-Harm-Kriterien eingehalten sowie eine gute Unternehmensführung sichergestellt sind.

Differenzierung und Transparenz

Als Helaba Invest plädieren wir in der Rüstungsfrage für eine differenzierte Herangehensweise. Pauschalurteile greifen vielfach zu kurz. Weder ein komplettes Verbot der Rüstungsindustrie für nachhaltige Finanzprodukte noch eine unkritische Akzeptanz werden der komplexen Realität gerecht. Zwar können Verteidigungsunternehmen einen Beitrag zur Sicherheit leisten, jedoch ergibt sich daraus nicht automatisch eine nachhaltige Einstufung. Diese klare Differenzierung herzustellen ist uns ein zentrales Anliegen. Wir sprechen uns entschieden gegen eine verwässerte oder versteckte Nachhaltigkeitskennzeichnung für Rüstungsinvestitionen aus. Wenn ein Fonds also Rüstungsunternehmen beinhaltet, muss dies klar kommuniziert werden. Die EU-Offenlegungsverordnung schafft hierfür den richtigen Rahmen, indem sie umfangreiche Offenlegungspflichten vorschreibt. Wir begrüßen diese Transparenzanforderungen ausdrücklich, da sie es ermöglichen, den Anteil nicht nachhaltiger Bestandteile in einem Artikel 8 Portfolio offen auszuweisen.

Fazit

Für die Zukunft erwarten wir, dass Aufsichtsbehörden und Finanzmarktakteure ihre Nachhaltigkeitsansätze zunehmend weiterentwickeln und Branchen differenzierter betrachten. Es ist zu erwarten, dass sich das Spektrum strikter ESG-Ausschlussstrategien zunehmend in Richtung wirkungsorientierter Ansätze weiterentwickeln wird. Daher wird es für Vermögensverwalter und Asset Manager zunehmend wichtiger, klare, einheitliche und transparent dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die sowohl regulatorischen Auflagen als auch gesellschaftliche Erwartungen erfüllen.

Wissen entscheidet.

Trumps Angriff auf die Fed – Szenarien für Unabhängigkeit, Reaktionsfunktion und Kapitalmärkte

Normalerweise kommuniziert die US-Notenbank über nüchterne Protokolle und präzise austarierte Statements. Doch die Videobotschaft, die der Fed-Vorsitzende Jerome Powell am 11. Januar 2026 veröffentlichte, entsprach nicht ganz dem üblichen Schema: Mit seiner deutlichen Warnung vor einem Angriff auf die geldpolitische Autonomie konterte Powell die Ermittlungen des Justizministeriums, die zwar offiziell Bauarbeiten am Fed-Gebäude untersuchen, in Wahrheit aber die Institution selbst schwächen sollen. Während ehemalige Fed-Vorsitzende und internationale Notenbanker in Solidarität mit Powell zusammenrücken, verschärft der Rechtsstreit um die von Donald Trump forcierte Entlassung der Fed-Gouverneurin Lisa Cook die Unsicherheit weiter.

HI-Basisfonds überschreiten 500 Mio. Euro-Marke

Die erfolgreiche Entwicklung der HI-Basisfonds unterstreicht den wachsenden Bedarf institutioneller Investoren nach passgenauen und kosteneffizienten Marktzugängen. Basisfonds fungieren dabei als indexnahe Umsetzungsvehikel, die einen skalierbaren Zugang zu Marktsegmenten wie globalen Aktienmärkten oder Staatsanleihen ermöglichen. Mit dem Überschreiten der 500 Millionen Euro Marke hat sich die Fondsfamilie als zentraler Baustein der Multi Asset Strategie von Helaba Invest etabliert. Für unsere Kunden entstehen dadurch, auch bei kleineren Anlagevolumina, strukturelle Kostenvorteile bei der Umsetzung individueller Lösungen.

Hinter der Entwicklung der Basisfonds steht die wachsende Nachfrage nach einer zentralen Multi Asset Kompetenz, die institutionellen Kunden Marktzugänge ermöglicht, abhängig von Marktumfeld, Risikobudget und Mandatsstruktur.

HI-Renten Euro-Fonds 20 Jähriges Jubiläum

20jähriges Jubiläum und attraktive Zinsperspektiven – HI-Renten Euro-Fonds

Seit der Gründung im Jahr 1991 zählt das Management von Spezialfonds mit Staatsanleihen und Covered Bonds zu den Kernkompetenzen der Helaba Invest. Anfang der 2000er-Jahre haben wir begonnen, unser Angebot um institutionelle Publikumsfonds zu erweitern. Einer davon ist der HI-Renten Euro-Fonds (ISIN DE000A0ER3M9), der Ende Dezember 2005 aufgelegt wurde und somit sein 20-jähriges Jubiläum feiert.